Immobilien: Nebenkostenabrechnung

30.11.2020

Sie haben eine Eigentumswohnung oder ein Ein-/Mehrfamilienhaus erworben oder geerbt und nun müssen Sie die Nebenkostenabrechnungen für Ihre Mieter erstellen. Doch wie geht das und was müssen Sie bei der Erstellung beachten?

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten (oder auch Betriebskosten) fallen, wie der Name schon sagt, durch den bestimmungsmäßigen Betrieb einer Immobilie bzw. des Grundstücks an. Es wird unterschieden zwischen „umlagefähigen Betriebskosten“ und „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“. „Umlagefähige Betriebskosten“ darf der Immobilieneigentümer auf seine/n Mieter/in umlegen, sodass dieser die umlagefähigen Betriebskosten übernehmen muss. Die „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“ hat der Vermieter zu tragen. Dazu gehören die Kosten für die Instandhaltung des Objektes, Reparaturkosten und die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Welche Kosten vom Eigentümer umgelegt werden muss im Mietvertrag festgehalten werden.

Welche Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Kosten für Heizung und Warmwasser
  • Aufzugskosten
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Allgemeinstrom
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeisterkosten
  • Fernsehen
  • Antenne – oder Kabelanschluss
  • Waschraum
  • Sonstiges Betriebskosten (z.B. Wartung der Rauchmelder, Reinigung der Dachrinne)

Was darf nicht auf den Mieter umgelegt werden?

  • Instandhaltung und -setzungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Verteilerschlüssel
  • Verbrauch
  • Wohnfläche
  • Personenanzahl
  • Wohneinheit
  • Wenn im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, wird nach Wohnfläche abgerechnet

Häufige Fehler bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung

  • Anderer Verteilerschlüssel als im Mietvertrag vereinbart
  • Angabe des Verteilerschlüssels fehlt
  • Auflistung der einzelnen Positionen fehlt
  • Leerstandskosten werden angerechnet
  • Reparaturkosten umgelegt
  • Verspätete Abrechnung/Zustellung
  • Falscher Abrechnungszeitraum
  • Richtige Verrechnung mit den Nebenkostenvorauszahlungen

 

Fehler lassen sich nicht immer vermeiden, jedoch kann das Risiko für Fehler minimiert werden. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Nebenkostenabrechnung. Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung innerhalb von 7 Tagen und lassen sie Ihrem/Ihrer Mieter/in auf Wunsch direkt per Post zukommen.

Ihre Vorteile

  • Jahrelange Erfahrung mit der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung, Sie müssen uns nur die relevanten Unterlagen zukommen lassen, das war´s.
  • Wir stehen Ihnen jederzeit für Nachfragen zur Verfügung

 

Schreiben Sie uns eine E-Mail an vertrieb@wohngold-immobilien.de, oder rufen Sie uns an unter der 0221/95797934.

Wir freuen uns auf Sie!

 

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