Immobilienbranche: Bestellerprinzip

Immobilienbranche – Bestellerprinzip

21.11.2020

Auch heute werden wir häufig noch gefragt, welche Vertragspartei die Maklerprovision bei Abschluss eines Vertrages übernehmen/zahlen muss. Gibt es bei der Vermietung und beim Verkauf Unterschiede bei der Provision? Wir erklären es Ihnen in unserem Blogbeitrag über das Bestellerprinzip.

Wie der Name schon sagt, dreht es sich beim Bestellerprinzip um die Bestellung des Maklers, nach dem Motto „Wer bestellt, der zahlt!“ Unmissverständlich sagt dies, dass derjenige, der den Makler mit der Vermietung, oder der Suche nach einer passenden Mietwohnung beauftragt, die Provisionszahlung an den Immobilienmakler übernehmen muss. Voraussetzung ist natürlich die Vertragserfüllung mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Das Bestellerprinzip trat am 01. Juni 2015 in Kraft, nachdem es am 1. Oktober 2014 beschlossen wurde. Nach der Einführung gab es viel Kritik der Immobilienmakler die einen großen Umsatzschwund befürchteten, da die Vermietung zu dieser Zeit einen großen Anteil an den Einnahmen der Immobilienmakler hatte.

Allerdings gilt das Bestellerprinzip, wie beschrieben, vorerst nur bei der Wohnungs-/Hausvermietung, jedoch nicht bei der Gewerbevermietung und dem Immobilienverkauf. Hier gelten weiterhin die alten Regelungen. Doch wie lange noch?

Das ist die große Frage, die sich alle Immobilienmakler, inkl. wir von Wohngold Immobilien, stellen.
Nachdem das Bestellerprinzip in der Vermietung als Erfolg verbucht wurde, haben die Beteiligten sich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass dieses Prinzip ebenfalls beim Verkauf angewendet werden solle. Allerdings gab es da besonders großen Gegenwind der Immobilienmakler, da dies das Kerngeschäft ist und der Großteil der Makler, die Provision sowohl von Käufer, als auch teilweise vom Verkäufer erhält. Doch was wäre der Vorteil der Einführung? Gibt es auch Vorteile für den Immobilienmakler, oder beschränken sich die Vorteile nur auf Käufer oder Verkäufer?

Zunächst sind die Vorteile nur für Käufer und/oder Verkäufer. Der Hintergedanke ist, dass die Immobilienkäufer und-mieter keine große Provision zahlen müssen und somit weniger Erwerbskosten und etwas mehr Investitionsvolumen haben. Das ist vor Allem ein Vorteil für junge Familien, denen möglicherweise weniger Kapital zur Verfügung steht.

Doch einige Gedankengänge weiter, fällt auf, dass es auch positiv für einige Immobilienmakler. Und zwar für den professionellen und seriösen Immobilienmakler. Da dieser weiß, sich von den anderen abzusetzen, den Kunden binden kann und vor Allem eine optimale Dienstleistung bietet, werden die Aufträge für den unseriösen Immobilienmakler deutlich weniger. In diesem Fall wird sich die Qualität am Ende durchsetzen.
Daher können Sie davon ausgehen, dass die Makler, die am lautesten aufschreien und gegen dieses Gesetz angehen, diejenigen sind, die am meisten zu verlieren haben. Der Makler, der sich seiner Sache und seiner Qualität sicher ist, weiß, dass er auch in Zukunft seine Kunden haben wird.

Insgesamt kann gesagt werden, dass sich durch das Bestellerprinzip die Spreu vom Weizen trennt und möglicherweise auch den Beruf des Immobilienmaklers wieder in ein besseres Licht rücken kann. Allerdings wird dies eine Entwicklung über einen größeren Zeitraum werden.

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