Erbengemeinschaft Grundstück
von Marcel Amberge in Allgemein
Eine Erbengemeinschaft mit Grundstück entsteht, wenn nicht nur ein Erbe das Erbe antritt. Die Miterben finden sich in einer rechtlichen Zwangsgemeinschaft wieder und müssen gemeinsam darauf hinarbeiten, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Erst dann wird es für alle Beteiligten möglich, zu einer Auszahlung des Erbes zu kommen. Eine große Herausforderung für die Erben, weil sie bis zur Erbauseinandersetzung Grundstück/Immobilie gemeinschaftlich verwalten müssen. Konflikte sind nicht auszuschließen. In diesem Beitrag geht es um die Klärung der rechtlichen Lage und die möglichen Handlungsoptionen, um mit der komplexen rechtlichen Situation am besten fertig zu werden.